Evaluierung von Amtshandlungen und Ereignissen bei der Bundespolizei: Unterschied zwischen den Versionen

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sind die Führungskräfte auf Grund ihrer Führungsverantwortung, die  EinsatzleiterInnen und/oder EinsatzkommandantInnen sowie die  Unmittelbare Vorgesetzte anlassbetroffener Exekutivbediensteter .
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sind die Führungskräfte auf Grund ihrer Führungsverantwortung, die  EinsatzleiterInnen und/oder EinsatzkommandantInnen sowie die  Unmittelbare Vorgesetzte anlassbetroffener Exekutivbediensteter.
  
 
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Version vom 2. Juni 2023, 10:17 Uhr


Bundesministerium für Inneres
Zuletzt geändert am 2. 6. 2023 von PUMAB24.

Evaluierung von Amtshandlungen und Ereignissen bei der Bundespolizei

Ziel ist es, verbindlich Raum und Zeit für Einsatzreflexion nach belastenden Einsätzen zu schaffen. Zur Evaluierung geeignet sind jedenfalls jene Anlässe, bei denen auf Grund ihres Umfanges und der Zahl der beteiligten Personen und Organisationseinheiten die Analyse neue Erkenntnisse für die Optimierung der Ablauforganisation erwarten lässt.

wie insbesondere:

→ Großveranstaltungen

→ Kriminalpolizeiliche Einsätze

→ Katastropheneinsätze

→ Sonderlagen

→ Unfälle

→ Waffengebrauchsfälle


Verantwortlich für die Durchführung:
sind die Führungskräfte auf Grund ihrer Führungsverantwortung, die EinsatzleiterInnen und/oder EinsatzkommandantInnen sowie die Unmittelbare Vorgesetzte anlassbetroffener Exekutivbediensteter.

Allgemeines und Durchführung:

Erfahrungslernen durch gut vorbereitete und durchgeführte Evaluierungen von Amtshandlungen bringen für die unmittelbar betroffenen Bediensteten und Organisationseinheiten Vorteile mit sich und sind Inbegriff einer lernenden Organisation. Im Sinne eines professionellen Qualitätsmanagements sollen sich Evaluierungsergebnisse deshalb nicht nur nach Schwachstellen bei Einsätzen sondern ebenso nach Best-Practice Beispielen orientieren.

In der Durchführung der Evaluierung sind vor allem nachfolgende Punkte zu beachten:

 Deutliche Präsentation der Ziele und insbesondere der Nichtziele

 Vorstellung des geplanten Prozesses und der Methoden

 Zielgerichtete Steuerung des Prozesses

 Kernpunkte ansprechen

 Mündliche (bei Sitzungen) und schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse (Ergebnisprotokolle)


Ergebnis:

Die Evaluierung als Methode zur Beurteilung des Nutzens von polizeilichen Maßnahmen soll basierend auf praktischen Erkenntnissen mögliche Handlungsalternativen aufzeigen und es den Führungskräften in der Organisation ermöglichen fundierte Entscheidungen zu treffen.

Durch Verbesserung der kritischen und konstruktiven Auseinandersetzung mit Schwachstellen und Fehlern soll eine weitere Qualitätssteigerung in der Organisation erreicht werden.

https://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2010/files/Riedl_1_2010.pdf