Vorgelagerter Prozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. September 2020, 09:29 Uhr


Kriteriendefinition
Ziele
  • Jenes Wissen, das nach Personaländerung jedenfalls in der Organisation bewahrt werden soll, ist lokalisiert.
  • Faktoren, die leistungsrelevantes Wissen definieren, sind identifiziert.
  • Definition von leistungsrelevantem Wissen als Grundlage für den Prozess der Wissenssicherung steht.
Was ist zu tun?

Was ist zu beachten?

Innerhalb einer Organisation oder einer Organisationseinheit ist Wissen in unterschiedlicher Breite und Tiefe vorhanden. Nicht das gesamte Wissen ist leistungsrelevant.

  • Um den Prozess gezielt anzustoßen bzw. einzuleiten, gilt es, jenen Anteil des Wissens zu identifizieren, der auch in Zukunft in der Organisation benötigt wird (leistungsrelevantes Wissen).
  • Insbesondere der Rahmen, in welchem ein Ressort agiert sowie die strategischen Ziele, die es verfolgt, haben einen wesentlichen Einfluss auf die Identifikation von leistungsrelevantem Wissen.
Methodische Zugänge Zum Beispiel im Rahmen von Führungskräfte- und / oder Strategieklausuren:
  • Identifikation von wesentlichen organisatorischen und strategischen »Treibern«, die die mittelfristige Bedeutung von Wissen bestimmen.
  • Durchführen einer »Bestandsaufnahme« dieser Treiber.
  • Ableitung einer grundlegenden Definition von zukünftig leistungsrelevantem Wissen.
Führungskraft
  • Identifiziert leistungsrelevantes Wissen anhand von Leitfragen
WissensträgerIn
  • Trägt die Verantwortung für die Lokalisierung von leistungsrelevantem Wissen
Zeitrahmen
  • Die Definition von leistungsrelevantem Wissen sollte (z. B. innerhalb eines Ressorts) einmal grundlegend erfolgen; sie ist eine wesentliche Grundlage für den Prozess »Wissenssicherung bei Personaländerung«.
  • Eine einmalige Definition ist eine gute Grundlage, sollte im Anlassfall jedoch hinterfragt und angepasst werden.
  • Wenn sich die Rahmenbedingungen, die leistungsrelevantes Wissen bestimmen, gravierend ändern (z. B. Änderungen gesetzlicher Regelungen, strategische Neuausrichtung des Ressorts), sollte auch die Definition von leistungsrelevantem Wissen hinterfragt werden.